Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-12-2015

Welche Munition ist für den Schuss, ausgenommen den Fangschuss, auf Rehwild verboten?

Kurze Antwort

Verboten sind Posten und Schrot (auch Kaliber 12) sowie Büchsenpatronen mit weniger als 1.000 Joule E100; ein generelles Mindestkaliber für Rehwild gibt es nicht.

  • A)Posten
  • B)Büchsenpatronen, deren Auftreffenergie auf 100 Meter (E 100) weniger als 1000 Joule beträgt
  • C)Schrot im Kaliber 12
  • D)alle Büchsenpatronen mit einem Kaliber unter 6,5 Millimetern
Erklärung

Nach § 19 BJagdG ist Schrot/Posten auf Schalenwild unzulässig und auf Rehwild sind Büchsenpatronen unter 1.000 Joule E100 verboten. Ein Mindestkaliber ist für Rehwild nicht vorgeschrieben, daher sind Patronen unter 6,5 mm nicht pauschal verboten.

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