Kurze Antwort
Verboten sind Posten und Schrot (auch Kaliber 12) sowie Büchsenpatronen mit weniger als 1.000 Joule E100; ein generelles Mindestkaliber für Rehwild gibt es nicht.
Nach § 19 BJagdG ist Schrot/Posten auf Schalenwild unzulässig und auf Rehwild sind Büchsenpatronen unter 1.000 Joule E100 verboten. Ein Mindestkaliber ist für Rehwild nicht vorgeschrieben, daher sind Patronen unter 6,5 mm nicht pauschal verboten.
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