Kurze Antwort
Richtig sind: Stahlkernmunition und Leuchtspurmunition.
Richtig sind Stahlkern- und Leuchtspurmunition. Beides sind in der Regel verbotene Munitionsarten nach WaffG: Stahlkern durchschlägt besonders stark (kriegsnah), Leuchtspur markiert die Flugbahn pyrotechnisch. Jagdlich zulässige Geschosse sind z. B. Teilmantel- oder Hohlspitzmunition (für Fangschuss), da sie im Wildkörper Energie abgeben und tierschutzgerecht wirken.
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