Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-84-2015

Welche Munitionsarten dürfen Jagdscheininhaber NICHT besitzen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Stahlkernmunition und Leuchtspurmunition.

  • A)Hohlspitzmunition
  • B)Stahlkernmunition
  • C)Leuchtspurmunition
  • D)Teilmantelmunition
Erklärung

Richtig sind Stahlkern- und Leuchtspurmunition. Beides sind in der Regel verbotene Munitionsarten nach WaffG: Stahlkern durchschlägt besonders stark (kriegsnah), Leuchtspur markiert die Flugbahn pyrotechnisch. Jagdlich zulässige Geschosse sind z. B. Teilmantel- oder Hohlspitzmunition (für Fangschuss), da sie im Wildkörper Energie abgeben und tierschutzgerecht wirken.

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