Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-50-2015

Welche nachstehend aufgeführten Waffen zählen zu den kombinierten Waffen?

Kurze Antwort

Zu den kombinierten Waffen zählen die Bockbüchsflinten und die Büchsflinte.

  • A)Bockdoppelflinte
  • B)Bockbüchsflinten
  • C)Büchsflinte
  • D)Schrotdrilling
Erklärung

Kombinierte Waffen vereinen mindestens einen Kugellauf (gezogen) und einen Schrotlauf (glatt). Bockdoppelflinten und Schrotdrillinge haben nur Schrotläufe und sind daher keine kombinierten Waffen.

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