Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-41-2015

Welche nachstehenden auf die Europäische Schweinepest (ESP) bezogene Aussagen, sind zutreffend?

Kurze Antwort

Zutreffend sind: Die ESP ist anzeigepflichtig bei Haus- und Wildschweinen; Überträger sind erkrankte Schweine sowie virushaltige Schlacht- und Speiseabfälle; eine Übertragung auf Menschen und andere Tierarten findet nicht statt.

  • A)Die ESP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen.
  • B)Als Hauptüberträger der ESP sind erkrankte Schweine aber auch virushaltige Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen.
  • C)Eine Gefahr der Übertragung auf Menschen und andere Tierarten besteht nicht.
  • D)Die ESP tritt nur im Sommer auf.
Erklärung

ESP befällt nur Schweine (Haus- und Wildschwein) und ist melde- bzw. anzeigepflichtig; Infektion erfolgt direkt über Sekrete/Exkrete oder indirekt über kontaminierte Abfälle/Gegenstände. Eine Saisonalität gibt es nicht; Aussage „nur im Sommer“ ist falsch.

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