Kurze Antwort
Zutreffend sind: Die ESP ist anzeigepflichtig bei Haus- und Wildschweinen; Überträger sind erkrankte Schweine sowie virushaltige Schlacht- und Speiseabfälle; eine Übertragung auf Menschen und andere Tierarten findet nicht statt.
ESP befällt nur Schweine (Haus- und Wildschwein) und ist melde- bzw. anzeigepflichtig; Infektion erfolgt direkt über Sekrete/Exkrete oder indirekt über kontaminierte Abfälle/Gegenstände. Eine Saisonalität gibt es nicht; Aussage „nur im Sommer“ ist falsch.
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