Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-87-2015

Welche Objekte zählen nach § 20 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zu den geschützten Objekten?

Kurze Antwort

Zu den geschützten Objekten nach § 20 Abs. 2 BNatSchG zählen Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile.

  • A)Naturdenkmal
  • B)Geschützter Landschaftsbestandteil
  • C)Wald
  • D)Seen
Erklärung

Geschützte Objekte sind kleinräumige Einzelschöpfungen der Natur oder besondere Landschaftselemente. Dazu gehören beispielsweise alte Bäume, Felsen, Hecken, Alleen und Weiher.

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