Kurze Antwort
Zu den geschützten Objekten nach § 20 Abs. 2 BNatSchG zählen Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile.
Geschützte Objekte sind kleinräumige Einzelschöpfungen der Natur oder besondere Landschaftselemente. Dazu gehören beispielsweise alte Bäume, Felsen, Hecken, Alleen und Weiher.
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