Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-28-2015

Welche Pflicht hat jeder Jagdscheininhaber?

Kurze Antwort

Jeder Jagdscheininhaber muss eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung abschließen.

  • A)Er muss eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen.
  • B)Er muss eine Unfallversicherung abschließen.
  • C)Er muss Mitglied in der jagdlichen Berufsgenossenschaft sein.
  • D)Er muss eine Hundehaftpflichtversicherung für Jagdhunde abschließen.
Erklärung

Sie ist Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheins und deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten im Zusammenhang mit der Jagdausübung entstehen.

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