Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-60-2015

Welche Schalenwildart darf in Rheinland-Pfalz außerhalb von Jagdgehegen nur in festgelegten Bewirtschaftungsbezirken gehegt werden?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz darf außerhalb von Jagdgehegen nur Damwild in festgelegten Bewirtschaftungsbezirken gehegt werden.

  • A)Damwild
  • B)Sikawild
  • C)Rehwild
  • D)Schwarzwild
Erklärung

Das Landesjagdrecht RLP ordnet die Hege von Damwild auf definierte Bewirtschaftungsbezirke, um Bestände zu steuern und Konflikte zu vermeiden. Für Reh-, Sika- und Schwarzwild gilt diese Beschränkung nicht in gleicher Form.

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