Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz darf außerhalb von Jagdgehegen nur Damwild in festgelegten Bewirtschaftungsbezirken gehegt werden.
Das Landesjagdrecht RLP ordnet die Hege von Damwild auf definierte Bewirtschaftungsbezirke, um Bestände zu steuern und Konflikte zu vermeiden. Für Reh-, Sika- und Schwarzwild gilt diese Beschränkung nicht in gleicher Form.
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