Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-59-2015

Welche Schalenwildarten dürfen in Rheinland-Pfalz außerhalb von Jagdgehegen nur in festgelegten Bewirtschaftungsbezirken gehegt werden?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz dürfen Rotwild und Muffelwild außerhalb von Jagdgehegen nur in festgelegten Bewirtschaftungsbezirken gehegt werden.

  • A)Schwarzwild
  • B)Rehwild
  • C)Rotwild
  • D)Muffelwild
Erklärung

Die Beschränkung betrifft Rotwild und Muffelwild. Schwarzwild und Rehwild sind davon nicht erfasst.

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