Kurze Antwort
In Rheinland-Pfalz dürfen Rotwild und Muffelwild außerhalb von Jagdgehegen nur in festgelegten Bewirtschaftungsbezirken gehegt werden.
Die Beschränkung betrifft Rotwild und Muffelwild. Schwarzwild und Rehwild sind davon nicht erfasst.
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