Kurze Antwort
Richtig ist: Siebenschläfer.
Richtig ist der Siebenschläfer. Bilche wie Siebenschläfer sind nach BArtSchV mindestens besonders, teils streng geschützt – Entnahme, Töten, Besitz und Handel sind verboten. Rötelmaus, Waschbär und Wanderratte sind vom besonderen Schutz ausgenommen (teils jagd- bzw. invasivmanagementrechtlich relevant).
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