Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-70-2015

Welche Tierart ist nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Siebenschläfer.

  • A)Siebenschläfer
  • B)Rötelmaus
  • C)Waschbär
  • D)Wanderratte
Erklärung

Richtig ist der Siebenschläfer. Bilche wie Siebenschläfer sind nach BArtSchV mindestens besonders, teils streng geschützt – Entnahme, Töten, Besitz und Handel sind verboten. Rötelmaus, Waschbär und Wanderratte sind vom besonderen Schutz ausgenommen (teils jagd- bzw. invasivmanagementrechtlich relevant).

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