Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-69-2015

Welche Tierarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung geschützt?

Kurze Antwort

Nach der Bundesartenschutzverordnung sind Igel, Eichhörnchen, Feldhamster und Spitzmaus besonders geschützt.

  • A)Igel
  • B)Eichhörnchen
  • C)Feldhamster
  • D)Spitzmaus
Erklärung

Diese heimischen Säugetierarten genießen mindestens besonderen Schutz. Für besonders geschützte Tiere gelten insbesondere Nachstell-, Fang-, Verletzungs-, Tötungs-, Besitz- und Vermarktungsverbote.

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