Kurze Antwort
Nach der Bundesartenschutzverordnung sind Igel, Eichhörnchen, Feldhamster und Spitzmaus besonders geschützt.
Diese heimischen Säugetierarten genießen mindestens besonderen Schutz. Für besonders geschützte Tiere gelten insbesondere Nachstell-, Fang-, Verletzungs-, Tötungs-, Besitz- und Vermarktungsverbote.
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