Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-18-2015

Welche Tierarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung NICHT geschützt?

Kurze Antwort

Nach der Bundesartenschutzverordnung sind Feld- und Hausmaus, Wanderratte sowie Waschbär nicht geschützt.

  • A)Feld- und Hausmaus
  • B)Wanderratte
  • C)Waschbär
  • D)Spitzmaus
Erklärung

Diese Säugetierarten gelten als ungeschützt. Die Spitzmaus zählt dagegen zu den besonders geschützten Arten.

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