Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-79-2015

Welche Vorgaben für die Zusammensetzung der Schwarzwildstrecke beinhaltet das in den letzten Jagdjahren vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz, dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, dem Gemeinde- und Städtebund sowie zwei Interessengemeinschaften der Jagdgenossenschaften verabschiedete "12-Punkte-Programm zur Verringerung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Bekämpfung der Schweinepest"?

Kurze Antwort

Gefordert sind mindestens 70 % Frischlinge an der Jahresstrecke sowie mindestens 15 % mehrjährige Bachen.

  • A)Der Anteil an Frischlingen an der Jahresstrecke soll mindestens 70 % betragen.
  • B)Es dürfen ausschließlich Frischlinge und Überläufer erlegt werden.
  • C)Der Anteil mehrjähriger Bachen an der Jahresstrecke soll mindestens 15% betragen.
  • D)Der Anteil mehrjähriger Bachen an der Jahresstrecke soll mindestens 25% betragen.
Erklärung

Das 12-Punkte-Programm in Rheinland-Pfalz zielt auf Bestandsreduktion und ASP-Prävention ab. Hoher Frischlingsanteil senkt den Nachwuchs, ein definierter Anteil mehrjähriger Bachen verhindert übermäßige Schonung und stabilisiert die Sozialstruktur.

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