Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-197-2015

Welche Vorschrift entstammt der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd'?

Kurze Antwort

Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich von der Umgebung abheben.

  • A)Die Treiber müssen fest, zweckmäßig und regendicht gekleidet sein.
  • B)Zu Sicherheit der Treiber ist das Tragen besonders dicker Lederhosen und schusssicherer Westen vorgeschrieben.
  • C)Aus Sicherheitsgründen hat jede Treibergruppe mindestens ein Handy mitzuführen.
  • D)Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich von der Umgebung abheben.
Erklärung

Dazu eignet sich großflächige Signalkleidung, etwa eine Warnweste. Die Vorschrift dient der besseren Erkennbarkeit und damit der Sicherheit aller Beteiligten.

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