Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-112-2015

Welche Waffen darf der Inhaber eines Jahresjagdscheines gegen Vorlage seines Jagdscheines erwerben?

Kurze Antwort

Der Inhaber eines Jahresjagdscheines darf alle jagdlichen Langwaffen außer entsprechenden Selbstladern sowie für die Jagd bestimmte Pumpflinten erwerben.

  • A)alle jagdlichen Langwaffen, außer Selbstladern, deren Magazine mehr als zwei Patronen fassen
  • B)bis zu zwei Kurzwaffen ab Kaliber 7 mm
  • C)für den jagdlichen Gebrauch bestimmte Pumpflinten (Pumpguns)
  • D)Kurz- und Langwaffen in unbegrenzter Anzahl
Erklärung

Ausgenommen sind Selbstladewaffen, deren Magazine mehr als zwei Patronen aufnehmen können. Kurzwaffen und bestimmte andere Waffen erfordern hingegen eine vorherige Erwerbsberechtigung beziehungsweise einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte.

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