Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-112-2015

Welche Waffen darf der Inhaber eines Jahresjagdscheines gegen Vorlage seines Jagdscheines erwerben?

Kurze Antwort

Richtig sind: alle jagdlichen Langwaffen, außer Selbstladern, deren Magazine mehr als zwei Patronen fassen und für den jagdlichen Gebrauch bestimmte Pumpflinten (Pumpguns).

  • A)alle jagdlichen Langwaffen, außer Selbstladern, deren Magazine mehr als zwei Patronen fassen
  • B)bis zu zwei Kurzwaffen ab Kaliber 7 mm
  • C)für den jagdlichen Gebrauch bestimmte Pumpflinten (Pumpguns)
  • D)Kurz- und Langwaffen in unbegrenzter Anzahl

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