Kurze Antwort
Der Inhaber eines Jahresjagdscheines darf alle jagdlichen Langwaffen außer entsprechenden Selbstladern sowie für die Jagd bestimmte Pumpflinten erwerben.
Ausgenommen sind Selbstladewaffen, deren Magazine mehr als zwei Patronen aufnehmen können. Kurzwaffen und bestimmte andere Waffen erfordern hingegen eine vorherige Erwerbsberechtigung beziehungsweise einen Voreintrag in der Waffenbesitzkarte.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.