Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-62-2015

Welche Waffen dürfen nach dem Waffengesetz in einem Behältnis der so genannten Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aufbewahrt werden?

Kurze Antwort

In einem A-Schrank nach VDMA 24992 dürfen erlaubnispflichtige Langwaffen wie ein Doppelbüchsdrilling mit Zielfernrohr und eine Doppelflinte Kaliber 12/70 aufbewahrt werden, jedoch keine Kurzwaffen.

  • A)Pistole Kaliber .22 lfb.
  • B)Doppelbüchsdrilling mit Zielfernrohr
  • C)Drückjagd-Repetierbüchse, unterladen mit 5 Patronen im Magazin
  • D)Doppelflinte, Kaliber 12/70
Erklärung

A-Schränke bieten nur Bestandsschutz für Langwaffen; Kurzwaffen sind dort unzulässig. Langwaffen müssen zudem ungeladen verwahrt werden, daher ist die unterladene Drückjagd-Repetierbüchse so nicht zulässig.

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