Kurze Antwort
In einem A-Schrank nach VDMA 24992 dürfen erlaubnispflichtige Langwaffen wie ein Doppelbüchsdrilling mit Zielfernrohr und eine Doppelflinte Kaliber 12/70 aufbewahrt werden, jedoch keine Kurzwaffen.
A-Schränke bieten nur Bestandsschutz für Langwaffen; Kurzwaffen sind dort unzulässig. Langwaffen müssen zudem ungeladen verwahrt werden, daher ist die unterladene Drückjagd-Repetierbüchse so nicht zulässig.
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