Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-95-2015

Welche Wildschäden werden in der Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel, das bei der Abschusssregelung eine große Rolle spielt, erfasst?

Kurze Antwort

Erfasst werden Verbissschäden durch Schalenwild und Schälschäden.

  • A)Nageschäden durch Wildkaninchen an Obstbäumen
  • B)Verbissschäden durch Schalenwild
  • C)Schälschäden
  • D)Wühlschäden durch Schwarzwild
Erklärung

Für die Abschussregelung relevant sind die waldbaulich bedeutsamen Schäden durch Schalenwild: Verbiss an Knospen/Trieben und Schälen der Rinde. Nageschäden von Kaninchen und Wühlschäden von Schwarzwild zählen in dieser Stellungnahme nicht dazu.

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