Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-120-2015

Welche Wildschäden werden nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet?

Kurze Antwort

Richtig sind: Schäden durch Schwarzwild an landwirtschaftlichen Grundstücken und Verbissschäden durch Schalenwild in Forstkulturen (auch in eingezäunten).

  • A)Schäden durch Schwarzwild an landwirtschaftlichen Grundstücken
  • B)Verbissschäden durch Schalenwild in Forstkulturen (auch in eingezäunten)
  • C)Schäden durch Schwarzwild an Hausgärten
  • D)Unfallschäden bei Wildunfällen mit Schalenwild

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