Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-5-2015

Welche Ziele verfolgt die EU-Vogelschutzrichtlinie?

Kurze Antwort

Richtig sind: die Errichtung von Schutzgebieten, die Pflege und Gestaltung der Lebensräume sowie deren Wiederherstellung und Neuschaffung und die Regelung des Besitzes, der Vermarktung und Bejagbarkeit von Vogelarten.

  • A)die Errichtung von Schutzgebieten
  • B)die Pflege und Gestaltung der Lebensräume sowie deren Wiederherstellung und Neuschaffung
  • C)die Regelung des Besitzes, der Vermarktung und Bejagbarkeit von Vogelarten
  • D)die Aufzucht von Vögel durch den Menschen

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