Kurze Antwort
Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, wildlebende Arten und ihre Lebensräume zu schützen sowie ökologische Wechselbeziehungen, natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse europaweit zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln.
Sie bildet gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie das Schutzgebietsnetz Natura 2000. Dadurch sollen Lebensräume vernetzt, die Verinselung von Populationen verhindert und die biologische Vielfalt erhalten werden.
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