Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-7-2015

Welche Ziele verfolgt die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)?

Kurze Antwort

Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, wildlebende Arten und ihre Lebensräume zu schützen sowie ökologische Wechselbeziehungen, natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse europaweit zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln.

  • A)Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse
  • B)Verinselung von Lebensräumen
  • C)wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen
  • D)die Aufstellung der Roten Liste für die gefährdeten Pflanzen- (Flora) und Tierarten (Fauna).
Erklärung

Sie bildet gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie das Schutzgebietsnetz Natura 2000. Dadurch sollen Lebensräume vernetzt, die Verinselung von Populationen verhindert und die biologische Vielfalt erhalten werden.

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