Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-264-2015

Welche zwingende Vorschrift enthält die 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' über das Schießen mit Kugeln oder Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein?

Kurze Antwort

Mit Kugeln oder Flintenlaufgeschossen darf nur in das Treiben geschossen werden, wenn der Jagdleiter dies unter besonderen, sicheren Umständen ausnahmsweise erlaubt.

  • A)Jeder Schütz ist für seinen Schuss selbst verantwortlich und darf daher nach eigenem Ermessen in das Treiben schießen.
  • B)Die Schützen dürfen nur in das Treiben schießen, wenn der Jagdleiter dies ausnahmsweise erlaubt hat.
  • C)Das Schiessen in das Treiben ist ausnahmslos verboten.
  • D)Wenn die Treiber vorbei sind, darf der Schütze in das Treiben schießen.
Erklärung

Grundsätzlich ist das Hineinschießen in das Treiben verboten. Eine Ausnahme darf ausschließlich der Jagdleiter zulassen, wenn eine Gefährdung sicher ausgeschlossen ist.

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