Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-264-2015

Welche zwingende Vorschrift enthält die 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' über das Schießen mit Kugeln oder Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Schützen dürfen nur in das Treiben schießen, wenn der Jagdleiter dies ausnahmsweise erlaubt hat.

  • A)Jeder Schütz ist für seinen Schuss selbst verantwortlich und darf daher nach eigenem Ermessen in das Treiben schießen.
  • B)Die Schützen dürfen nur in das Treiben schießen, wenn der Jagdleiter dies ausnahmsweise erlaubt hat.
  • C)Das Schiessen in das Treiben ist ausnahmslos verboten.
  • D)Wenn die Treiber vorbei sind, darf der Schütze in das Treiben schießen.

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