Kurze Antwort
Mit Kugeln oder Flintenlaufgeschossen darf nur in das Treiben geschossen werden, wenn der Jagdleiter dies unter besonderen, sicheren Umständen ausnahmsweise erlaubt.
Grundsätzlich ist das Hineinschießen in das Treiben verboten. Eine Ausnahme darf ausschließlich der Jagdleiter zulassen, wenn eine Gefährdung sicher ausgeschlossen ist.
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