Kurze Antwort
Saatkrähe und Eichelhäher unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz.
Diese Arten sind nicht als jagdbare Tierarten im Bundesjagdgesetz gelistet. Sie fallen daher unter das Naturschutzrecht und sind nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt; Abweichungen können landesrechtlich geregelt sein.
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