Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-32-2015

Welchem Gesetz unterliegen Saatkrähe und Eichelhäher?

Kurze Antwort

Saatkrähe und Eichelhäher unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz.

  • A)Bundesnaturschutzgesetz
  • B)Bundesjagdgesetz
  • C)Landesnaturschutzgesetz
  • D)Bundeswaldgesetz
Erklärung

Diese Arten sind nicht als jagdbare Tierarten im Bundesjagdgesetz gelistet. Sie fallen daher unter das Naturschutzrecht und sind nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt; Abweichungen können landesrechtlich geregelt sein.

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