Kurze Antwort
Das Mitführen von Schusswaffen dient dem Eigenschutz, der Abgabe eines Fangschusses und dem Schuss auf vom Hund gestelltes Wild.
Treiber- und Durchgehschützen führen ihre Waffen grundsätzlich entladen mit. Ausnahmsweise dürfen sie die Waffe für einen Fangschuss oder den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild unterladen mitführen.
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