Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-75-2015

Welchem Zweck dient das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen?

Kurze Antwort

Das Mitführen von Schusswaffen dient dem Eigenschutz, der Abgabe eines Fangschusses und dem Schuss auf vom Hund gestelltes Wild.

  • A)dem Eigenschutz
  • B)zur Abgabe eines Fangschusses
  • C)zur Erhöhung der Jagdstrecke
  • D)zum Schuss auf vom Hund gestelltes Wild
Erklärung

Treiber- und Durchgehschützen führen ihre Waffen grundsätzlich entladen mit. Ausnahmsweise dürfen sie die Waffe für einen Fangschuss oder den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild unterladen mitführen.

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