Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-75-2015

Welchem Zweck dient das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen?

Kurze Antwort

Richtig sind: dem Eigenschutz, zur Abgabe eines Fangschusses und zum Schuss auf vom Hund gestelltes Wild.

  • A)dem Eigenschutz
  • B)zur Abgabe eines Fangschusses
  • C)zur Erhöhung der Jagdstrecke
  • D)zum Schuss auf vom Hund gestelltes Wild

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten