Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-21-2015

Welcher der genannten Sträucher ist geschützt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Seidelbast.

  • A)Schwarzer Holunder
  • B)Seidelbast
  • C)Roter Holunder
  • D)Haselnuss
Erklärung

Richtig ist Seidelbast. Seidelbast ist eine besonders geschützte, giftige Wildpflanze und darf nicht gepflückt oder beschädigt werden. Schwarzer/Roter Holunder und Hasel sind häufige, nicht besonders geschützte Sträucher.

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