Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-243-2015

Welcher der nachfolgend genannten Schadensfälle ist ein Jagdschaden?

Kurze Antwort

Das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten ist ein Jagdschaden.

  • A)das Fegen des Rehbockes an Forstpflanzen
  • B)das Schälen des Rotwildes im Bestand
  • C)das Brechen der Sauen im Kartoffelacker
  • D)das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten
Erklärung

Ein Jagdschaden entsteht durch Menschen im Rahmen der Jagdausübung an einem Grundstück. Fegen, Schälen und Brechen werden dagegen durch Wild verursacht und zählen daher zu den Wildschäden.

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