Kurze Antwort
Das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten ist ein Jagdschaden.
Ein Jagdschaden entsteht durch Menschen im Rahmen der Jagdausübung an einem Grundstück. Fegen, Schälen und Brechen werden dagegen durch Wild verursacht und zählen daher zu den Wildschäden.
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