Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-243-2015

Welcher der nachfolgend genannten Schadensfälle ist ein Jagdschaden?

Kurze Antwort

Richtig ist: das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten.

  • A)das Fegen des Rehbockes an Forstpflanzen
  • B)das Schälen des Rotwildes im Bestand
  • C)das Brechen der Sauen im Kartoffelacker
  • D)das Befahren bestellter Äcker durch den Jagdausübungsberechtigten

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten