Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-244-2015

Welcher nachfolgend genannte Wildschaden kann in einem Fichtenstangenholz beachtliche wirtschaftliche Ausmaße annehmen?

Kurze Antwort

In Fichtenstangenhölzern können Schälschäden des Rotwildes erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

  • A)Fegeschäden durch den Rehbock
  • B)Fraßschäden durch das Schwarzwild
  • C)Schälschäden des Rotwildes
  • D)Verbissschäden durch den Hasen
Erklärung

Rotwild schält die Rinde, besonders an glattrindigen Fichten; dadurch dringen Pilze ein (z. B. Rotfäule), was zu Wert- und Stabilitätsverlust führt. Fegen, Fraß- und Hasenverbiss sind hier deutlich weniger bedeutsam.

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