Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-185-2015

Welcher Personenkreis gehört NICHT zu den Jagdschutzberechtigten?

Kurze Antwort

Jagdgäste gehören grundsätzlich nicht zum Kreis der Jagdschutzberechtigten.

  • A)Jagdausübungsberechtigte
  • B)bestätigte Jagdaufseher(-innen)
  • C)Jagdgäste
  • D)Beamtinnen und Beamte des gehobenen Forstdienstes als Forstrevierbeamte im Außendienst
Erklärung

Jagdschutzberechtigt sind insbesondere Jagdausübungsberechtigte, bestätigte Jagdaufseher sowie zuständige staatliche Stellen. Ein Jagdgast darf Jagdschutzaufgaben nur wahrnehmen, wenn dies landesrechtlich ausdrücklich erlaubt wurde.

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