Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-185-2015

Welcher Personenkreis gehört NICHT zu den Jagdschutzberechtigten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdgäste.

  • A)Jagdausübungsberechtigte
  • B)bestätigte Jagdaufseher(-innen)
  • C)Jagdgäste
  • D)Beamtinnen und Beamte des gehobenen Forstdienstes als Forstrevierbeamte im Außendienst

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