Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-205-2015

Welches Dokument muss der Jäger beim Erwerb einer Selbstladebüchse (Magazinkapazität zwei Patronen) vorlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: gültiger Jahresjagdschein.

  • A)gültiger Jahresjagdschein
  • B)Waffenschein
  • C)Waffenbesitzkarte
  • D)Sondererlaubnis der unteren Jagdbehörde zum Erwerb von Selbstladewaffen
Erklärung

Richtig ist der gültige Jahresjagdschein. Für den Erwerb von Langwaffen (dazu zählt die Selbstladebüchse, hier mit auf zwei Patronen begrenztem Magazin) benötigt der Jäger keine vorherige Erlaubnis; der Jagdschein genügt als Erwerbsberechtigung. WBK-Eintragung erfolgt dann binnen 14 Tagen nach dem Kauf. Waffenschein und Sondererlaubnis sind hierfür nicht erforderlich.

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