Kurze Antwort
Richtig ist: gültiger Jahresjagdschein.
Richtig ist der gültige Jahresjagdschein. Für den Erwerb von Langwaffen (dazu zählt die Selbstladebüchse, hier mit auf zwei Patronen begrenztem Magazin) benötigt der Jäger keine vorherige Erlaubnis; der Jagdschein genügt als Erwerbsberechtigung. WBK-Eintragung erfolgt dann binnen 14 Tagen nach dem Kauf. Waffenschein und Sondererlaubnis sind hierfür nicht erforderlich.
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