Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-20-2015

Welches erlegte Federwild darf die jagdausübungsberechtigte Person an den Wildhandel abgeben?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fasan, Graugans und Stockente.

  • A)Fasan
  • B)Graugans
  • C)Stockente
  • D)Waldschnepfe

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