Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-202-2015

Welches Mindestkaliber schreibt das Jagdgesetz für den Schuss auf Schalenwild mit Ausnahme von Rehwild vor?

Kurze Antwort

Für den Schuss auf Schalenwild mit Ausnahme von Rehwild ist ein Mindestkaliber von 6,5 mm vorgeschrieben.

  • A)5,6 mm
  • B)6,5 mm
  • C)7 mm
  • D)7,65 mm
Erklärung

Für alles übrige Schalenwild müssen Büchsenpatronen mindestens das Kaliber 6,5 mm aufweisen. Zusätzlich ist eine Auftreffenergie auf 100 m von mindestens 2.000 Joule erforderlich.

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