Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-238-2015

Welches Wild kann laut Landesjagdgesetz ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen?

Kurze Antwort

Damwild und Wildkaninchen können ersatzpflichtigen Wildschaden verursachen.

  • A)Damwild
  • B)Kaninchen
  • C)Habicht
  • D)Birkhuhn
Erklärung

Damwild gehört zum Schalenwild, Wildkaninchen sind ebenfalls bundesrechtlich ersatzpflichtig. Die Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

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