Kurze Antwort
Das Jägerrecht – im heutigen Brauch das „Kleine Jägerrecht“ – steht demjenigen zu, der das Stück aufgebrochen hat, nicht automatisch dem Erleger.
Zum Kleinen Jägerrecht zählen essbare Teile des Aufbruchs (z. B. Herz, Leber, Nieren, Lunge). Nach heutigem Brauch erhält sie der Aufbrecher; das frühere Große Jägerrecht ist heute unüblich.
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