Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-27-2015

Wem steht das Jagdrecht auf einem Grundstück zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: dem Grundstückseigentümer.

  • A)dem Jagdausübungsberechtigten
  • B)dem bestätigten Jagdaufseher
  • C)dem Grundstückseigentümer
  • D)der Jagdgenossenschaft

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten