Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-114-2015

Wenn ein Berechtigter einem Nichtberechtigten eine Schusswaffe überlässt, handelt es sich ...

Kurze Antwort

Richtig ist: eine Straftat.

  • A)um eine Ordnungswidrigkeit.
  • B)eine Straftat.
  • C)nur dann um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • D)weder um eine Straftat noch um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte die Waffe in seiner Wohnung verschlossen aufbewahrt.

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