Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-145-2015

Wer darf die Trichinenschau durchführen?

Kurze Antwort

Richtig sind: der amtliche Tierarzt und der amtliche Fachassistent / Fleischkontrolleur.

  • A)jeder Metzger bei Schlachtvieh
  • B)jeder Jagdausübungsberechtigte bei erlegtem Wild
  • C)der amtliche Tierarzt
  • D)der amtliche Fachassistent / Fleischkontrolleur

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