Kurze Antwort
Als Erleger gilt derjenige Schütze, dessen letzte Kugel so wirksam getroffen hat, dass das Stück mit einem guten Schweißhund zur Strecke gekommen wäre.
Maßgeblich ist nicht der erste tödliche oder der Fangschuss, sondern der letzte wirksame Schuss. Die Regelung gilt für Schüsse auf Schalenwild.
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