Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-156-2015

Wer gilt als Erleger eines Stückes Schalenwild, das von mehreren Schützen mit der Kugel beschossen wurde?

Kurze Antwort

Als Erleger gilt derjenige Schütze, dessen letzte Kugel so wirksam getroffen hat, dass das Stück mit einem guten Schweißhund zur Strecke gekommen wäre.

  • A)derjenige, der den letzten Schuss abgegeben hat (nicht den Fangschuss)
  • B)derjenige, der den ersten tödlichen Schuss abgegeben hat
  • C)derjenige, der den Fangschuss abgegeben hat
  • D)Das Stück wird allen Schützen gemeinsam zugesprochen.
Erklärung

Maßgeblich ist nicht der erste tödliche oder der Fangschuss, sondern der letzte wirksame Schuss. Die Regelung gilt für Schüsse auf Schalenwild.

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