Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-157-2015

Wer gilt nach mehreren Schrotschüssen auf ein Stück Niederwild als Erleger?

Kurze Antwort

Richtig ist: derjenige, der den letzten Schuss (nicht den Fangschuss) abgegeben hat.

  • A)derjenige, der den ersten Schuss abgegeben hat
  • B)derjenige, der den letzten Schuss (nicht den Fangschuss) abgegeben hat
  • C)derjenige, der den Fangschuss abgegeben hat
  • D)Das Stück wird keinem Schützen zugesprochen.

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