Kurze Antwort
Als Erleger gilt derjenige, der den letzten Schuss vor dem Fangschuss auf das Stück Niederwild abgegeben hat.
Bei mehreren Schrotschüssen wird der Erleger nach dem letzten wirksamen Schuss bestimmt. Ein anschließend notwendiger Fangschuss begründet keine Erlegerzugehörigkeit.
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