Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-157-2015

Wer gilt nach mehreren Schrotschüssen auf ein Stück Niederwild als Erleger?

Kurze Antwort

Als Erleger gilt derjenige, der den letzten Schuss vor dem Fangschuss auf das Stück Niederwild abgegeben hat.

  • A)derjenige, der den ersten Schuss abgegeben hat
  • B)derjenige, der den letzten Schuss (nicht den Fangschuss) abgegeben hat
  • C)derjenige, der den Fangschuss abgegeben hat
  • D)Das Stück wird keinem Schützen zugesprochen.
Erklärung

Bei mehreren Schrotschüssen wird der Erleger nach dem letzten wirksamen Schuss bestimmt. Ein anschließend notwendiger Fangschuss begründet keine Erlegerzugehörigkeit.

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