Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-113-2015

Wer ist in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk grundsätzlich zum Wildschadensersatz verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: die Jagdgenossenschaft.

  • A)der oder die Jagdpächter
  • B)die Jagdgenossenschaft
  • C)der Jagdvorstand
  • D)der Jagdvorsteher

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