Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-33-2015

Wer vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich?

Kurze Antwort

Die Jagdgenossenschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Jagdvorstand vertreten.

  • A)der Vorsitzende
  • B)der Schriftführer der Genossenschaft
  • C)der Jagdvorstand
  • D)der Jagdpächter
Erklärung

Der Jagdvorstand wird von der Jagdgenossenschaft gewählt und vertritt sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Solange kein Jagdvorstand gewählt ist, nimmt der Gemeindevorstand dessen Geschäfte wahr.

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