Kurze Antwort
Die Jagdgenossenschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Jagdvorstand vertreten.
Der Jagdvorstand wird von der Jagdgenossenschaft gewählt und vertritt sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Solange kein Jagdvorstand gewählt ist, nimmt der Gemeindevorstand dessen Geschäfte wahr.
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