Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-121-2015

Wie erlangt eine jagdausübungsberechtigte Person die Jagdschutzberechtigung in ihrem Jagdbezirk?

Kurze Antwort

Richtig ist: kraft Gesetzes als eigenes Recht.

  • A)kraft Gesetzes als eigenes Recht
  • B)mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die untere Jagdbehörde.
  • C)überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung hat nur die bestätigte Jagdaufseherin und der bestätigte Jagdaufseher
  • D)überhaupt nicht, die Jagdschutzberechtigung haben nur die zuständigen Forstbeamtinnen und -beamte sowie die Polizei

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