Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-190-2015

Wie groß muss nach § 6 der Tierschutzhundeverordnung die Bodenfläche des Hundezwingers bei Hunden mit einer Widerristhöhe über 50 bis 65 cm mindestens sein?

Kurze Antwort

Richtig ist: mindestens 8 Quadratmeter.

  • A)mindestens 3 Quadratmeter
  • B)mindestens 4 Quadratmeter
  • C)mindestens 8 Quadratmeter
  • D)mindestens 12 Quadratmeter

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