Kurze Antwort
Die nach § 26 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzten Gebiete heißen Landschaftsschutzgebiete.
Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Naturhaushalt, Landschaftsbild, kulturhistorischer Bedeutung und Erholungswert. Die Schutzbestimmungen sind in der Regel weniger streng als in Naturschutzgebieten.
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