Kurze Antwort
Naturschutzgebiete.
§ 23 BNatSchG definiert Naturschutzgebiete als per Rechtsverordnung festgesetzte Flächen mit besonders hohem Schutzanspruch. Sie dienen u. a. dem Erhalt von Biotopen und Arten sowie wissenschaftlichen oder landschaftsbezogenen Schutzgründen.
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