Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-51-2015

Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz die Gesamtfläche (befriedete Bezirke bleiben unberücksichtigt), auf der einer pachtenden Person die Wahrnehmung des Jagdrechts höchstens zustehen darf?

Kurze Antwort

In Rheinland-Pfalz darf die Gesamtfläche, auf der einer pachtenden Person die Wahrnehmung des Jagdrechts zusteht, höchstens 1.000 Hektar betragen.

  • A)350 Hektar
  • B)500 Hektar
  • C)1.000 Hektar
  • D)1.500 Hektar
Erklärung

Maßgeblich ist die gesetzliche Höchstgrenze von 1.000 Hektar. Befriedete Bezirke werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten