Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-2-2015

Wie ist die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten geregelt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdausübung ist gestattet, soweit sie nicht den Schutzzweck des Naturschutzgebietes in Frage stellt.

  • A)Es gibt keine Regelung.
  • B)Sie ist generell verboten.
  • C)Sie ist auf Schalenwild verboten.
  • D)Die Jagdausübung ist gestattet, soweit sie nicht den Schutzzweck des Naturschutzgebietes in Frage stellt.

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