Kurze Antwort
Richtig sind: Birken und Vogelbeeren müssen nicht entnommen werden, solange sie die Kulturbaumarten nicht gefährden. und Insbesondere bei Schattbaumarten (z.B. Buche) oder bei frostgefährdeten Baumarten sind Birken und Vogelbeeren wegen ihrer Wirkung als Ersatz-Schirm und Frostschutz eher positiv zu beurteilen.
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