Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-140-2015

Wie ist nach der 'Unfallverhütungsvorschrift - Jagd' eine Waffe bei Gesellschaftsjagden außerhalb des Treibens zu tragen?

Kurze Antwort

Außerhalb des Treibens ist die Waffe ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und nach oben gerichteter Mündung oder abgeknickt zu tragen; bei besonderer Witterung kann der Jagdleiter Abweichendes anordnen.

  • A)entladen, mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben oder abgeknickt
  • B)bei besonderen Witterungsverhältnissen auch entladen, geschlossen und mit der Mündung nach unten (muss vom Jagdleiter zugelassen werden)
  • C)gesichert und mit der Mündung nach oben oder zum Boden.
  • D)im Futteral
Erklärung

Bei besonderer Witterung darf die entladene Waffe geschlossen und mit der Mündung nach unten getragen werden, sofern der Jagdleiter dies zulässt. Die Sicherheitsvorgaben der Gesellschaftsjagd sind stets einzuhalten.

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