Kurze Antwort
Außerhalb des Treibens ist die Waffe ungeladen, mit geöffnetem Verschluss und nach oben gerichteter Mündung oder abgeknickt zu tragen; bei besonderer Witterung kann der Jagdleiter Abweichendes anordnen.
Bei besonderer Witterung darf die entladene Waffe geschlossen und mit der Mündung nach unten getragen werden, sofern der Jagdleiter dies zulässt. Die Sicherheitsvorgaben der Gesellschaftsjagd sind stets einzuhalten.
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