Kurze Antwort
Die Schweißfährte muss bei der Brauchbarkeitsprüfung mindestens 400 Meter lang sein.
In der Brauchbarkeitsprüfung wird die Schweißarbeit auf einer mind. 400-m-Fährte verlangt. Diese Länge stellt sicher, dass der Hund die Nachsuche auf Schalenwild zuverlässig über Riemen arbeiten kann.
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