Rheinland-Pfalz2: JagdbetriebRP-RP2-233-2015

Wie lang ist die Schweißfährte bei der Brauchbarkeitsprüfung mindestens?

Kurze Antwort

Die Schweißfährte muss bei der Brauchbarkeitsprüfung mindestens 400 Meter lang sein.

  • A)150 Meter
  • B)400 Meter
  • C)500 Meter
  • D)800 Meter
Erklärung

In der Brauchbarkeitsprüfung wird die Schweißarbeit auf einer mind. 400-m-Fährte verlangt. Diese Länge stellt sicher, dass der Hund die Nachsuche auf Schalenwild zuverlässig über Riemen arbeiten kann.

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