Kurze Antwort
Bei einem Versager bleibt die Mündung Richtung Kugelfang, die Waffe wird gesichert und die Schießaufsicht unverzüglich informiert.
Es besteht Nachzündgefahr; deshalb darf die Waffe nicht bewegt oder geöffnet werden. Die Aufsicht entscheidet über das weitere Vorgehen und sorgt für sicheres Entladen bzw. Entstören.
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