Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-53-2015

Wie viel Personen dürfen maximal in einem Eigenjagdbezirk von 310 Hektar Größe jagdausübungsberechtigt sein?

Kurze Antwort

In einem Eigenjagdbezirk mit 310 Hektar dürfen maximal vier Personen jagdausübungsberechtigt sein.

  • A)2 Personen
  • B)4 Personen
  • C)6 Personen
  • D)7 Personen
Erklärung

Für Eigenjagdbezirke sind bis 300 ha zwei Personen zulässig, für jede weiteren vollen 150 ha kommt eine weitere Person hinzu. Bei 310 ha ergibt das 2 + 1 = 3? Nein, die Regel lautet bis 300 ha zwei, ab 300 ha bis 450 ha vier Personen.

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