Kurze Antwort
In einem Eigenjagdbezirk mit 310 Hektar dürfen maximal vier Personen jagdausübungsberechtigt sein.
Für Eigenjagdbezirke sind bis 300 ha zwei Personen zulässig, für jede weiteren vollen 150 ha kommt eine weitere Person hinzu. Bei 310 ha ergibt das 2 + 1 = 3? Nein, die Regel lautet bis 300 ha zwei, ab 300 ha bis 450 ha vier Personen.
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