Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-53-2015

Wie viel Personen dürfen maximal in einem Eigenjagdbezirk von 310 Hektar Größe jagdausübungsberechtigt sein?

Kurze Antwort

Richtig ist: 4 Personen.

  • A)2 Personen
  • B)4 Personen
  • C)6 Personen
  • D)7 Personen

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