Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-159-2015

Wie viele Kirrungen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer Größe von 130 Hektar grundsätzlich angelegt werden?

Kurze Antwort

In einem Eigenjagdbezirk mit 130 Hektar dürfen grundsätzlich zwei Kirrungen angelegt werden.

  • A)nur eine Kirrung
  • B)zwei Kirrungen
  • C)drei Kirrungen
  • D)Die Anzahl spielt keine Rolle, weil die Verordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild nur für gemeinschaftliche Jagdbezirke gültig ist.
Erklärung

Die Kirrjagd ist zulässig, jedoch zahlenmäßig beschränkt; auf einer Fläche von 130 Hektar sind zwei Kirrstellen erlaubt. Ziel ist eine waidgerechte, regulierte Bejagung ohne übermäßige Anlockwirkung.

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